Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der privaten Nachhilfeschule Dr. Sussieck (nachfolgend PNS genannt). Mit der Bestellung des Unterrichts erkennt der Kunde die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung an.
II. Vertragsabschluss / Kündigung
Die Anmeldung bei PNS ist jederzeit ohne Aufnahmekosten möglich. Vertragsbeginn ist spätestens die erste volle kostenpflichtige Unterrichtsstunde. Die Unterschrift eines Ehepartners gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Ehepartners. Der Unterrichtsvertrag wird anfänglich für vier Monate geschlossen. Er kann nach den vier Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende* gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen.
III. Vertragsdurchführung
Der Unterricht findet gemäß Absprache regelmäßig und wöchentlich statt. Die PNS bietet für rechtzeitig – 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn – abgesagten Unterricht (für montags die Absage freitags) auf Nachfrage Ersatztermine in anderen Gruppen bei vorhandener Kapazität an. Versäumter oder nicht rechtzeitig abgesagter Unterricht – auch in den Ferien – wird nicht nachgeholt oder rückvergütet. Änderungen von Unterrichtsfächern oder Beitragssätzen sind nach Absprache möglich. Absagen sind nur per E-Mail oder Telefon an die Schulverwaltung wirksam.
Beim Fehlen des Schülers ist die PNS nicht verpflichtet Ersatzstunden zu leisten oder die Erziehungsberechtigten bzw. den Vertragspartner aktiv zu informieren. Für diese Fälle gibt es keine Beitragsminderung oder Rückerstattung. Für einen von der PNS abgesagten Unterricht wird Ersatz angeboten. Gutstunden und -schriften sind bis zum Ende des Schulhalbjahres, bzw. Schuljahres zu nehmen und nicht übertragbar. Diese Stunden verfallen nach der genannten Frist.
Eltern können sich jederzeit persönlich über den Leistungsstand ihres Kindes informieren. Die Schulleitung wird nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrkräften einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren. Die Einhaltung der Hausordnung/Schulregeln ist Bestandteil des Vertrags. Siehe extra Seite.
IV. Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils auf der Webseite ausgewiesenen Tarife. Die PNS ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Änderungen der gesetzlichen Regelung ist die PNS verpflichtet die USt. zu erheben. Die PNS zieht die Unterrichtsbeiträge per SEPA-Mandat monatlich im Voraus ein. Der Monatsbeitrag für die Kurse ist aufgrund unterschiedlicher Monatslängen und Feiertage eine Mischkalkulation und an keine feste Unterrichtszahl pro Monat gebunden. Für den Mehraufwand bei Rücklastschriften erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 5,00 zuzüglich der anfallenden Bankgebühr des Bankinstitutes. Wir behalten uns vor zum Schuljahreswechsel den Tarif anzupassen und werden Sie rechtzeitig (drei Monate vorher) darüber informieren.
V. Ferienregelung
In den Faschings-, Oster-/Pfingst- und Herbstferien findet der Unterricht statt. Die PNS erhebt die Beiträge auch für die Ferienzeit. Der Unterricht fällt in den Weihnachtsferien, Rosenmontag, Faschingsdienstag und an gesetzlichen Feiertagen ersatzlos aus. Eine Nichtteilnahme am Unterricht in den Ferien ist in der Verwaltung/bei der Schulleitung schriftlich anzugeben. In den Sommerferien besteht Anrecht auf die Teilnahme an unseren Ferienkursen. Ein Gruppen-Ferienkurs besteht aus sechs Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Möchte oder kann der Schüler keinen Sommerferienkurs besuchen, bekommt er für jedes gebuchte Fach Unterrichtsmaterial zum Selbststudium ausgehändigt.
VI. Schlussbestimmung
Es gilt nur das, was auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit schriftlich niedergelegt und beiderseits abgezeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder lückenhaft sein, so bleibt dies ohne Konsequenz auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln.
VII. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO siehe extra Seite
*Gesetz für faire Verbraucherverträge vom 10. Aug. 2021 / Änderung des BGB §308